Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen Ihnen und uns gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Auftragsbedingungen". Entgegenstehende Auftragsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Allgemeinen Auftragsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Kostenvoranschläge und Vertragsabschluss
Unsere Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ihre Aufträge gelten erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung als angenommen.
Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, werden wir Sie auf die höheren Kosten hinweisen.
Alle Aufträge und sonstigen Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Ihnen bestätigt und firmenmäßig gezeichnet wurden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung angegebenen Umfang.
Gestaltung und Ausführung
Wir sind berechtigt, Ihren Auftrag ganz oder teilweise durch sachverständige Kooperationspartner durchführen zu lassen. Innerhalb des von Ihnen vorgegebenen Rahmens (Briefings) besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit.
Wir sind berechtigt, die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels und sonstigen Dritten zu treffen, die zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Wir verpflichten uns, deren Auswahl im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages zu treffen und haften ausschließlich für Auswahlverschulden.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, unsere Dienstleistungen in der Folge auch Ihren Mitbewerbern anzubieten.
Freigabe graphischer Arbeiten
Alle unsere graphischen Leistungen (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind von Ihnen zu überprüfen und schriftlich freizugeben oder abzulehnen.
Wir werden die uns übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und Sie rechtzeitig auf erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, auch bei den von uns vorgeschlagenen Werbemaßnahmen, sind Sie selbst verantwortlich. Sie geben eine von uns vorgeschlagene Werbemaßnahme erst dann frei, wenn Sie sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert haben oder wenn Sie bereit sind, das damit verbundene Risiko selbst zu tragen.
Honorare
Unser Honorar für graphische Leistungen setzt sich im Regelfall aus Summanden für folgende Leistungen zusammen:
Entwurf und Ausführung (Konzeption, Skizzen, Präsentation, Detailausarbeitung etc), Nebenleistungen (Textkorrekturen, Beschaffung auftragsspezifischer Informationen, Produktionsüberwachung etc.), Nebenkosten (Reisespesen, Telefonkosten etc.), Fremdleistungen, Nutzungsrechte.
Rechnungen für Leistungen Dritter, für die wir in Vorlage für Sie treten (beispielsweise Rechnungen von Druckereien), geben wir mit 15 % Aufschlag (branchenüblich sind 17,5 %) an Sie weiter. Dieser Aufschlag deckt den für uns dadurch anfallenden Aufwand.
Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt unser Honoraranspruch für graphische Leistungen und individuelle Trainings- und Beratungseinheiten, sobald diese erbracht wurden. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach Ausführung bzw. Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die von uns gelegten Rechnungen zu den vereinbarten Konditionen prompt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen und Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.
Für alle Arbeiten, die – aus welchem Grund auch immer – nicht zur Ausführung gelangen, verrechnen wir eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwerben Sie an den Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind uns vielmehr unverzüglich zurückzustellen.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Präsentationen
Ihre Einladung, eine Präsentation zu erstellen, gilt als Auftrag an uns, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen. Dieser begründet einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anlässlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt, das zumindest unseren gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Durch die Abhaltung der Präsentation wird der Auftrag zugleich angenommen und erfüllt.
Erhalten wir nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, in unserem Eigentum. Sie sind nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind uns vielmehr unverzüglich zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von uns gestalteten Werbemitteln verwertet, so sind wir berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
Eigentumsrecht und Urheberschutz
Unser gesetzliches Urheberrecht an unseren Arbeiten ist unverzichtbar.
Alle unsere Leistungen, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale in unserem Eigentum und können von uns jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden.
Nutzungsrechte
Sie sind erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, unsere graphischen Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen. Sie erwerben durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung und Vervielfältigung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Möchten Sie unsere Leistungen über den vereinbarten Zweck oder Umfang oder die vereinbarte Form hinaus nutzen, so sind Sie verpflichtet, uns hierfür ein angemessenes Honorar zu bezahlen. Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen getroffen, so gilt der für die Auftragserfüllung erforderliche Mindestumfang.
Sie verpflichten sich weiterhin, dafür Sorge zu tragen, dass unsere Leistungen nur für den vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden. Nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung dürfen Sie die eingeräumten Nutzungsrechte (entgeltlich oder unentgeltlich) an Dritte übertragen.
Bearbeitungen und Modifikationen unserer Leistungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschätzt sind – der Urheber zulässig.
Wir sind berechtigt, die von uns geschaffenen Werke zum Zweck der eigenen Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.
Kennzeichnung
Wir sind zur Anbringung unseres Firmenwortlauts einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von uns entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt oder in einem allenfalls zugeordneten Anhang oder Impressum als Urheber genannt zu werden. Verzichten wir auf Ihren Wunsch auf dieses Recht, so ist es niemandem anderen gestattet, an unserer Stelle zu signieren.
Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten (darunter sind ebenso Nachdrucke etc. zu verstehen) sind uns mindestens 5 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) zu überlassen. Wir sind berechtigt, diese zum Zwecke des Nachweises erbrachter Leistungen zu verwenden und veröffentlichen.
Verschwiegenheits- und Aufbewahrungspflicht
Wir verpflichten uns, alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die uns durch die Arbeit bei und mit Ihnen bekannt geworden sind, streng vertraulich zu behandeln. Insbesondere machen wir auftragsbezogene Unterlagen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich.
Wir verpflichten uns, Auftragsunterlagen, Entwürfe und Ausarbeitungen für die Dauer eines Jahres ab Fertigstellung aufzubewahren.
Termine und Fristen
Wir bemühen uns, die vereinbarten Termine gewissenhaft einzuhalten. Bei von uns zu verantwortendem Lieferverzug sind wir verpflichtet, Schadenersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Transportsperren oder Verzögerungen bei Auftragsnehmern der Agentur – entbinden uns von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins bzw. gestatten uns eine Neufestsetzung der vereinbarten Frist. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
Rücktrittsrecht
Sie sind berechtigt, nach Abschluss der Entwurfsphase von der vertraglich vereinbarten Nutzung des Werkes Abstand zu nehmen. In diesem Fall steht uns das vereinbarte bzw. angemessene Gesamthonorar abzüglich des Honorarteils für die Einräumung der Nutzungsrechte zu.
Treten Sie während der Entwurfsphase durch Gründe, die nicht von uns zu verantworten sind, vom Auftrag zurück, so verpflichten Sie sich zur Vergütung des bis dahin angefallenen Leistungs- und Kostenaufwandes.
Wir sind bei Vorliegen eines der folgenden Gründe berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
Wenn Sie Ihre Mitwirkungspflicht grob verletzen oder mit der Bezahlung eines fällig gestellten Betrages in Verzug sind.
Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen.
Im Falle des Rücktritts gebührt uns die Vergütung des bis dahin angefallenen Leistungs- und Kostenaufwandes.
Haftung
Wir verpflichten uns, die uns erteilten Aufträge sorgfältig auszuführen und dabei alle Interessen unserer Kunden zu wahren. Wir haften für Schäden nur im Falle, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Als Auftraggeber haften Sie andererseits dafür, dass uns die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
Allfällige Reklamationen müssen Sie innerhalb von drei Werktagen nach unserer Leistung schriftlich geltend machen und begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht Ihnen nur das Recht auf Verbesserung unserer Leistung zu.
Die Beweislastumkehr gemäß § 294 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist von Ihnen zu beweisen.
Jegliche Haftung unsererseits für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen Sie erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn wir unserer Hinweispflicht nachgekommen sind.
Für die uns zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen übernehmen wir keinerlei Haftung.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Ihnen und uns ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Geschäftssitz zuständige österreichische Gericht vereinbart. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.


